Testamentsvollstreckung

Pflicht des Testamentsvollstreckers ist es, die letztwilligen Verfügungen des Erblassers zum umzusetzen und sich um die Auseinandersetzung des Nachlasses zu kümmern. Er führt dazu in aller Regel eine Bestandsaufnahme sowie eine Bewertung der vorhandenen Erbgegenstände aus und sorgt dann für eine dem Willen des Erblassers folgende Vertreilung an die Erben.

Felix Untermann: Ihr Anwalt für Testamentsvollstreckung aus Lübeck

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