Wenn die Liebe doch nicht hält, führt viele Paare der Weg letztlich vor den Scheidungsrichter. Zudem gibt es viele Dinge, die die Eheleute im Vorfeld und danach beachten müssen! Unser Blogartikel gibt Tipps & Hinweise dazu, was es zu beachten gilt!

Was verändert sich durch die Scheidung?

Auch einvernehmlich kann eine Ehe nur durch einen Gerichtsbeschluss geschieden werden. Im Scheidungsverfahren herrscht Anwaltszwang. Das bedeutet, dass auch bei Einigkeit zwischen den Eheleuten eine Scheidung vor dem Familiengericht nur durch einen Anwalt beantragt werden kann. Sofern dann eine Ehe rechtskräftig geschieden wird, zieht diese Änderung in dem Familienstand weitreichende Kosequenzen nach sich. Wo noch vor einem Jahr ein gemeinsames Konto oder ein gemeinsamer Nachname selbstverständlich war, sehen sich die Eheleute nun mit vielen Problemen auf einmal konfrontiert.

Der Personalausweis/Reisepass

Bei der Hochzeit nimmt ein Partner oft den Nachnamen des anderen an. Heutzutage ist es übrigens nicht ungewöhnlich, das Männer den Namen der Frau annehmen. Doch nach einer Scheidung wünschen sich viele Menschen ihren alten Namen wieder zurück. Dies kann relativ formlos beim zuständigen oder jedem anderen Standesamt beantragt werden.

Hierfür sind in jedem Fall das Scheidungsurteil, der Personalausweis und ggf. ein Auszug aus dem Eheregister in beglaubigter Kopie vorzulegen. Der alte Personalausweis verliert bei einer Namens-Rück-Änderung seine Gültigkeit und muss neu ausgestellt werden. Bitte beachten Sie dies, sollten Sie nach der Scheidung ins Ausland verreisen wollen.

Gemeinsame Konten / Vollmachten

Bereits während der Trennung empfiehlt es sich, die bis dato gemeinsam geführten Konten zu trennen und etwaige gegenseitig ausgestellten Kontovollmachten wieder aufzuheben. Informieren Sie daher umgehend Ihre Banken, um (auch bei einer einvernehmlichen Trennung) auf Nummer Sicher zu gehen.

Gemeinsame Versicherungen

Hausratversicherung

Wer im Trennungsjahr lebt, braucht in 99 % der Fälle getrennte Wohnungen. Da zum Beispiel Hausratversicherungen an die Wohnung gebunden sind, können diese nicht einfach stillschweigend auf die neue Wohnung übertragen werden. Sprechen Sie daher rechtzeitig mit Ihrer Versicherung, damit für beide Wohnungen ein ausreichender Versicherungsschutz besteht.

Krankenversicherung

Aber auch die Krankenversicherung muss über die Trennung und die anstehende Scheidung informiert werden. Insbesondere dann, wenn ein Ehepartner mitversichert ist, muss eine eigene Krankenversicherung abgeschlossen werden. Achten Sie auch auf die Versicherung Ihrer Kinder.

Lebensversicherung

Wer sich trennt, möchte in der Regel im Todesfall die Summe seiner Lebensversicherung nicht an den Ex-Partner ausgezahlt wissen. Ändern sie daher rechtzeitig den Begünstigten in Ihrem Vertrag!

KFZ-Versicherung

Die Kfz-Versicherung läuft in der Regel auf einen Ehepartner. Nach einer Scheidung verbleibt die bis dahin aufgebaute Schadenfreiheitsklasse bei ihm. Sprechen Sie rechtzeitig mit Ihrer Autoversicherung, um eine möglichst gute Einstufung für Ihren eigenen Wagen auszuhandeln. Bitte beachten Sie, dass Sie im Falle eines Umzuges & einer Namensänderung dies ggf. auch in den Autopapieren vermerken lassen müssen.

Haftpflichtversicherung & alle anderen Versicherungen

Prüfen Sie für alle Versicherungen, ob diese auf eine gemeinsame Zukunft ausgelegt waren, und im Zweifel nun gar nicht mehr benötigt werden oder im Beitrag angepasst werden müssen. Achtung: Haben Sie eine eigene Haftpflichtversicherung? 

Informieren Sie das Finanzamt & den Arbeitgeber

Nach einer Scheidung ändert sich auch die Steuerklasse der ehemaligen Eheleute. Selbst wenn der Wechsel von der Steuerklasse 4 auf die Steuerklasse 1 keine Auswirkung auf Ihren Nettoverdienst hat, so ist dies dennoch wichtig für das Finanzamt und für Ihren Lohnsteuerjahresausgleich. Übrigens: Die Steuerklasse ändert sich erst im Kalenderjahr nach der Trennung. Informieren Sie auch Ihren Arbeitgeber, damit dieser Sie korrekt einstufen kann.

Erbrechtliche Folgen einer Scheidung

Eine Ehescheidung zieht auch erbrechtliche Folgen nach sich. Die gesetzliche Erbquote des Ehegatten entfällt bereits mit der Rechtshängigkeit eines Scheidungsverfahrens, sofern dieses ohne vorheriges ableben zu der Scheidung der Ehe geführt hätte. Ebenso entfällt das gesetzliche Pflichtteilsrecht des Ehegatten. Auch Erbverträge zwischen Ehegatten und andere wechselbezüglichen Verfügungen in einem gemeinsamen Testament werden in diesem Fall unwirksam. Gleiches gilt für testamentarische Verfügungen zugunsten des Ehegatten. Auch diese werden mit Rechtshängigkeit eines Scheidungsverfahrens unwirksam, sofern das Scheidungsverfahren bei ordnungsgemäßem Fortgang ohne Ableben eines Ehegatten zur Scheidung geführt hätte. Sofern bereits erbrechtliche Regelungen getroffen wurden, empfehlen wir, diese gegenüber ihrem Rechtsanwalt anzusprechen und zu überprüfen, ob und in welcher Weise erbrechtliche Verfügungen geändert werden sollten.

Fazit

Diese Auflistung kann natürlich nicht allumfassend sein, vielleicht ist sie aber vielen Paaren auch schon zu umfangreich, etwa, wenn kein gemeinsames Wohneigentum oder kein KFZ gemeinsam genutzt wird. In jedem Fall haben Sie so einige Anhaltspunkte für die Zeit der Trennung und nach der Scheidung. Gerne beraten wir Sie natürlich umfassend dazu.