Das Verwaltungsrecht in Schleswig-Holstein gehört zum sogenannten “Öffentlichen Recht”. Es regelt also zum Beispiel die Rechtsbeziehung zwischen dem Staat und seinen Bürgern. Es lässt sich vorrangig in einen allgemeinen und einen besonderen Teil untergliedern.

Der Staat, in den allermeisten Fällen die Verwaltung eines Landes oder einer Kommune, ist dabei natürlich strikt an das Gesetz gebunden. Doch auch bei der Polizei, Ämtern und Behörden arbeiten Menschen. Daher kommt es auch hier zu Fehlentscheidungen.

Ihr Rechtsanwalt für Verwaltungsrecht aus Lübeck kann Sie vor den Auswirkungen bewahren.

Der Schriftverkehr mit den BehördenNicht jeder Mensch kennt sich mit der Verwaltungssprache, dem sogenannten “Beamtendeutsch”, aus. Erhalten Sie also ein Schreiben eines Amtes oder einer Behörde, kann dies ein Verwaltungsakt sein. Da dieser Akt zahlreiche Unterscheidungen haben kann, empfehlen wir Ihnen, sich zwecks Prüfung vertrauensvoll an uns zu wenden.

Grundsätzlich kann ein Verwaltungsakt begünstigend sein, indem Ihnen zum Beispiel eine Baugenehmigung erteilt wird. Dennoch kann ein Verwaltungsakt auch belastend sein – etwa, wenn zum wiederholten Mal ein Antrag abgelehnt wird. Lassen Sie es mit der Entscheidung der öffentlichen Stelle nicht einfach auf sich beruhen! Wir prüfen Ihren Antrag auf Herz und Nieren.

Ärger mit der Polizei – was tun?

Die Aufgaben der Polizei sind ganz klar zum Beispiel im Landesverwaltungsgesetz geregelt. Eingriffe in die Freiheit einer Person dürfen daher nur auf Grundlage eines Gesetzes vollzogen werden. Doch kommt es auch bei Festnahmen, Durchsuchungen oder Beschlagnahmungen durch die Polizei zu Fehlern. Auch der sogenannte “unmittelbare Zwang”, der letztlich eine Anwendung von Gewalt gegen Personen und Sachen ist, kann ungerechtfertigt sein.

Wenn Sie sich also von der Polizei ungerecht behandelt fühlen, suchen Sie Ihren Anwalt für Verwaltungsrecht in Lübeck auf. Dieser prüft zum Beispiel die Möglichkeiten einer Dienst- oder Fachaufsichtsbeschwerde.

Die Klage vor dem Verwaltungsgericht als letzter Ausweg

Viele Menschen erhalten aus heiterem Himmel einen belastenden Verwaltungsakt. Manchmal wird zum Beispiel auch nach Monaten voller Anträge und Gutachten die begehrte Baugenehmigung verweigert. In solchen Fällen kann als letzte Möglichkeit die Klage vor Gericht notwendig sein. Die Kanzlei Untermann & Kollegen kümmert sich für Sie um die Durchführung eines Widerspruchsverfahrens oder um die Klage vor dem Verwaltungsgericht.