Wer ein Haus oder eine Wohnung vermietet, verdient damit seinen Lebensunterhalt und trägt zur Sicherung im Alter bei. Es kann daher nicht einfach nur ärgerlich, sondern nahezu existenzgefährdend sein, wenn durch eine Mietminderung wesentliche Teile der monatlichen Einnahmen wegbrechen.
Doch natürlich haben nicht nur die Mieter das Recht zur Minderung – Vermieter haben das Recht, den Mangel umgehend zu beseitigen! Eine Minderung der Miete ist das gute Recht eines Mieters. Wenn Schäden in der Wohnung zu beklagen sind, die eine 100%ige Nutzung unmöglich machen, dürfen Vermieter nicht weiter die volle Miete verlangen. Doch eines gilt dabei unbestritten: Jeder Vermieter hat nicht nur die Pflicht, sondern vor allem das Recht, einen Mangel in der vermieteten Wohnung sachgemäß zu beseitigen. Und vor allem darf ein Mieter nicht einfach die Miete mindern, wenn er den Schaden selbst verursacht hat.
Das Problem der Schuldzuweiung
Nicht selten landen Streitfälle vor Gericht, weil Mieter ungerechtfertigterweise einfach die Miete mindern, obwohl sie einen Mangel selber verursacht haben. Ein Beispiel: Sie haben als Vermieter auf die Notwendigkeit des richtigen Heizens und Lüftens hingewiesen. Ihr Mieter wollte sich nicht daran halten und klagt nun über Schimmelbildung im Badezimmer. Deswegen mindert er die Miete. Nehmen Sie das nicht einfach hin! Gerne beraten wir Sie, wie Sie zu Ihrem Recht als Vermieter kommen – und Ihren Mieter in die Pflicht nehmen können.
Vermieter dürfen den Mangel beseitigen
Auch wenn den Mieter die Schuld an einem Mangel trifft – Vermieter haben in jedem Fall das Recht, den Schaden zu beseitigen. Denn für einen Eigentümer ist es wichtig, sein Haus in Stand zu halten, damit kleine Mängel nicht zu großen Schäden werden können und die volle Miete weiter eingezogen werden kann. Ggf. kann der Vermieter vom Vermieter Schadensersatz verlangen, wenn er diesen zuvor erfolglos zur Beseitigung des selbst verursachten Mangels aufgefordert hat.
Wie Vermieter den Mietvertrag sicher gestalten
Ein in die Jahre gekommenes Haus, eine Altbauwohnung, das kleine Häuschen auf dem Lande: Wo gewohnt wird, müssen Mieter mit Einschränkungen leben. Doch müssen Vermieter Ihre Mietwohnungen nicht auf dem neuesten Stand der Technik halten – dies ist in der Praxis auch schlichtweg undenkbar.
Wir beantworten Ihre Fragen
Und so sind das Knarren im Gebälk oder andere “typische” Schäden des Altbauhauses oft genau so hinzunehmen wie der Lärm der Hauptverkehrsstraße. Aber: Viele Dinge sollten bereits vorher im Mietvertrag schriftlich festgehalten werden, damit diese das Mietverhältnis später nicht belasten!
Die Beratung durch einen Anwalt für Mietrecht in Lübeck
Gerne erstellen wir einen Mietvertrag für Ihr Haus oder Ihre Wohnung, der (örtliche) Besonderheiten einschließt und Vermieter und Mieter gleichermaßen vor bösen Überraschungen schützt. Lassen Sie sich durch einen Anwalt für Mietrecht in Lübeck vertreten und beraten.
Weitere Informationen zum Thema „Mietminderung in Lübeck“
Lesen Sie hier Teil 1 und Teil 2 der Artikelserie zum Mietrecht in Lübeck – Thema Mietminderung.