Ihr Anwalt für Kaufrecht aus Lübeck zum Thema Online-Shopping
Der Onlinehandel boomt, und mit ihm entsprechend die Bestellung von Waren und Dienstleitungen. Nie war es so leicht, Einkäufe über das Internet zu erledigen. Nur wenige Klicks – und schon landen Klamotten, Computer, Bücher oder sogar Möbel im virtuellen Einkaufswagen. Aber Vorsicht: Das Internet ist kein rechtsfreier Raum! Und die Rückgabe nicht immer so einfach.
Im Internet gelten im Grunde die gleichen Vorraussetzungen wie in der realen Einkaufswelt auch. Ein Verkäufer bietet Ware zum Verkauf an einen Verbraucher an. Doch was, wenn das Produkt nicht den Erwartungen des Käufers entspricht? Wie ist das mit der Rückgabe von im Internet gekauften Produkten? Lesen Sie hier, welche Rechten und Pflichten Verbraucher im Online-Handel haben können.
Recht auf Prüfung der Ware
Der Verbraucher darf die online gekaufte Ware prüfen und das nicht „nur“ auf Beschädigungen durch den Versand. Wenn beispielsweise eine Hose im Online-Shop bestellt wird, kann die natürlich vorher nicht anprobiert werden. Das darf der Verbraucher zu Hause nachholen. Wenn die Hose dann nicht passt, oder ganz einfach die Farbe oder der Schnitt doch nicht zusagt, kann die gekaufte online Hose ohne Probleme wieder zurückgeschickt werden und sofern bereits bezahlt wurde, ist das Geld zurückzuerstatten.
Was genau bedeutet „Ware ausprobieren“?
Das Testen der Ware hat allerdings Grenzen. Grundsätzlich kann die Ware so ausprobiert werden, wie es auch in einem Verkaufsladen möglich wäre: Hose anziehen, den Klappentext vom Buch lesen oder testweise den Laptop in die neue Ledertasche stecken. Geht die Nutzung aber darüber hinaus, so kann der Händler Ersatz oder ein Nutzungsentgelt verlangen, wenn die dann gebrauchte Ware wieder zurückgegeben wird.
Ein Beispiel: Eine Kundin bestellt über einen Versandhändler ein Abendkleid. Sie zieht es an und tanzt die Nacht durch. Am darauffolgenden Montag möchte sie das Kleid wieder zurückschicken und beruft sich auf Ihr 14-tägiges Widerrufsrecht. Der Händler hingegen kann das Kleid nicht wieder erneut als Neuware anbieten, da es nun schon einmal getragen wurde. Hier hat der Händler einen Ersatzanspruch hinsichtlich des durch den Gebrauch eingetretenen Minderwertes.
Wie verhält es sich bei Film-DVDs oder Musik-CDs?
Grundsätzlich gilt natürlich auch hier das gesetzliche Widerrufsrecht von 14 Tagen – etwa, wenn der Datenträger zerkratzt ist. Doch bislang ist es noch nicht abschließend geklärt, wie es sich beim Öffnen eines Siegels der Hülle (in den meisten Fällen ist es jedoch kein Siegel, sondern die einschweißende Cellophan-Verpackung) verhält. Schließlich hat der Shop ein berechtigtes Interesse daran, dass seine CDs und DVDs nicht zum Kopieren entnommen und danach einfach wieder zurückgeschickt werden können. Daher wird auch regelmäßig darauf hingewiesen, dass das Widerrufsrecht beim Öffnen eines Siegels oder einer eingeschweißten Hülle erlischt. Ist der Hinweis für den Kunden deutlich erkennbar, wird er sich nach dem Öffnen nicht mehr auf ein Widerrufsrecht berufen können.
Ein Tipp: Beim Kauf sollte man auf die AGB des Online-Shops sowie ggf. angebrachte Siegel und Hinweise achten und im Zweifel auf das Hineinhören in Musik-CDs und Öffnen von Siegeln oder Umverpackungen verzichten, wenn eine Rücksendung erfolgen soll.
Bei Widerruf Geld zurück – und keinen Gutschein oder Gutschrift
Was im stationären Handel im Ermessen der Kaufhäuser liegt, funktioniert nicht im Online-Geschäft: Rückgabe nur gegen Gutschrift? Grundsätzlich gilt, dass der Händler innerhalb von 30 Tagen nach Rückgabe der Ware das Geld erstatten muss. Wer freiwillig abweichend von der gesetzlichen Regelung die Ware umtauschen oder einen Gutschein akzeptieren möchte, kann dies natürlich tun, wenn der Händler diese Optionen anbietet.
Extra angefertigte Waren können Sie im Regelfall nicht zurückgeben
Bei individuellen Sonderanfertigungen existiert kein Widerrufsrecht. Nachbesserung oder Rückabwicklung stehen allenfalls im Rahmen der Gewährleistung zur Verfügung, wenn Vereinbarungen über die Sonderanfertigung nicht eingehalten wurden oder sonst offensichtliche Mängel bestehen. Nicht zu sochen Mängeln gehören allerdings abweichende Vorstellungen, sofern diese nicht ausdrücklich vertraglich vereinbart wurden.
Achtung: Es ist für den Händler nicht zumutbar, extra angefertigte Ware zurückzunehmen, da er Ihren Sonderwunsch ja nicht einfach wieder zum gleichen Preis weiterverkauft bekommt.
Wer bezahlt den Rückversand?
Die meisten Online-Händler übernehmen aus Kulanz die Kosten für den Rückversand für ihre Kunden. Eine Verpflichtung hierzu ist allerdings von bestimmten Bedingungen abhängig, ohne die der Händler nicht zur Übernahme der Kosten verpflichtet ist. Gerne helfen wir dabei, die Voraussetzungen für die Frage nach der Kostenübernahme bei der Rücksendung im Einzelfall zu klären.
Ihr Anwalt für Online-Recht in Lübeck
Gerne beraten wir Sie anwaltlich zu Ihren rechtlichen Fragen rund um den Themenbereich Online-Bestellung, Widerrufsrecht, Rückgabe oder Versand.
Für Ihren Online-Shop erstellen wir auf Wunsch die AGB, verfassen ein abmahnsicheres Impressum und prüfen die abschließende Bestellseite auf Rechtssicherheit.
Wenn Sie weitere Informationen wünschen oder direkt einen Termin vereinbaren möchten, füllen Sie einfach unser Kontaktformular aus und wir melden uns bei Ihnen. Alternativ erreichen Sie uns natürlich auch per Telefon unter 0451 38 444-0.