Cyber-Mobbing ist kein Kavaliersdelikt

In der heutigen Zeit rennt die Entwicklung der Technik geradezu vor uns her und wir versuchen, krampfhaft Schritt zu halten, was oft gar nicht so einfach ist. Neue Entwicklungen bringen dabei nicht nur Vorteile, sondern bergen auch Risiken. So gehört Cyber-Mobbing zu den Gemeinheiten, die unter Zurhilfenahme des Internets Beleidigungen und Verläumdungen beinhalten und das Opfer mental beeinträchtigen, was einen starken Einfluss auf dessen Alltagsleben haben kann . Besonders schwerwiegend erscheint diese Form der Kriminalität, da die Täter zumeist komplett anonym auftreten.

Es ist oftmals schwierig zu ermitteln, wer dahinter steckt. Deshalb sollte gegen Cyber-Mobbing mit den geeigneten Mitteln vorgegangen und den kriminellen Handlungen nicht die freie Bahn überlassen werden.

Mangels Gesetz muss das Strafgesetz mit anderen Delikten aushelfen

Einen Straftatbestand zum Mobbing gibt es bislang noch nicht. Allerdings können die Handlungen zumeist unter bereits bestehende Straftatbestände fallen, wie Beleidigung oder Verläumdung. Es macht auch regelmäßig Sinn, hier einen Strafantrag oder eine Strafanzeige zu stellen, da die Ermittlungsbehörden weiterführende Befugnisse besitzen, um den Täter ausfindig zu machen, auch, wenn dieser zunächst nur anonym auftritt.

Gelingt es den Behörden, den Täter zu ermitteln, kann man gegen diesen dann auch die Durchsetzung von zivilrechtlichen Ansprüchen betreiben. Dabei stehen vorrangig Unterlassungsanpsrüche sowie aber auch Schadensersatzansprüche im Raum.  Wenn beispielsweise Bilder oder Videos öffentlich gemacht werden, von denen Sie nicht wollen, dass sie an die Öffentlichkeit gelangen, wird als Persönlichkeitsrecht das Recht am eigenen Bild verletzt. Hier können Sie den Täter auf Unterlassung, ggf. auch auf Schadensersatz verklagen.

Bei Unwahrheiten in Blogs oder Foren können darüber hinaus auch Straftatbestände wie Beleidigungen oder Verläumdungen im Raum stehen, gegen die neben Unterlassungsansprüchen auch strafrechtliche Verfahren eingeleitet werden können. Gegen virtuelles Mobbing kann man sich daher auf jeden Fall wirksam zur Wehr setzen, vorausgesetzt, der Täter lässt sich ermitteln, was aber in vielen Fällen möglich ist.

Geheimes Mobbing schützt vor Strafe nicht

Nicht-öffentliches Mobbing schützt den Täter nicht vor der Strafverfolgung. Wer andere Menschen per SMS, WhatsApp oder E-Mail ständig belästigt, beleidigt und bedrängt kann ebenfalls zur Verantwortung gezogen werden. Das Anti-Stalking-Gesetz greift hier und hilft dem Gesetzgeber beim Einschreiten gegen diesen Tatbestand. Aber auch hier ist natürlich wichtig, dass die Betroffenen offen nach außen kommunizieren, dass es ein Problem gibt.

Nicht jeder Mensch möchte diese Dinge in die Öffentlichkeit tragen und darauf bauen die Täter. Es kann durchaus sinnvoll sein, in diesem Fall die Polizei oder einen Rechtsanwalt einzuschalten, damit das Mobbing gestoppt werden kann und es nicht zu weiteren terrorisierenden Handlungen kommt.

Schwere Straftaten erhalten ein hohes Strafmaß

Die Abschreckung ist durch die schwere der Einzeltaten bereits passabel, könnte jedoch noch besser sein. Für die schweren Delikte wie Drohung, Erpressung und Nötigung sieht das Strafgesetzbuch auch harte Strafen vor. Hier können eine mehrjährige Freiheitsstrafe oder hohe Geldstrafen die Folge sein. Da auch gesundheitliche Schäden die Folge sein können, kann auch der Tatbestand der Körperverletzung vorliegen.

Immerhin sind schwere psychische und seelische Folgen zumindest möglich. Werden Bilder aus dem intimen Bereich veröffentlicht, ist nicht nur das Recht am eigenen Bild verletzt. Es liegt ein besonders schwerer Fall von Persönlichkeitsverletzung vor, da die Handlung den höchstpersönlichen Lebensbereich berührt, der besonders geschützt ist.

Gesetz kommt – Handlungsmöglichkeiten sind schon da

Konkrete Vorschriften gegen multimediales Mobbing werden früher oder später verabschiedet werden. Für die Betroffenen gibt es aber schon heute eine Menge Handlungsmöglichkeiten, um sich vor Mobbing zu schützen. Es ist dabei wichtig, schnell zu handeln und sofort dagegen vorzugehen, da die Wahrscheinlichkeit bei anonymem Mobbing, den Täter zu ermitteln mit Zeitablauf sinkt.

Mit anwaltlicher Hilfe lässt sich schnell ein Beschluss erwirken, der zunächst einmal dafür sorgt, dass die Gefühlswelt besser mit der Situation umgehen kann. Sowohl zivilrechtlich, teilweise auch strafrechtlich, gibt es meist mehrere Möglichkeiten, um seine angeschlagene Ehre wenigstens ein Stück weit wieder zu rehabilitieren.