Verwaltungsrecht2020-06-24T13:04:24+02:00

Verwaltungsrecht

Verwaltungsrecht besteht zu einem überwiegenden Teil aus Landesrecht. Es regelt vorwiegend die Rechtsbeziehungen des Staates zu seinen Bürgern aber auch die Funktionsweise der Institutionen der Verwaltung und ihre internen Beziehungen.

Das Verwaltungsrecht gliedert sich in einen allgemeinen und einen besonderen Teil. Der allgemeine Teil regelt die allgemeinen Fragen des Verwaltungsrechts wie das Verwaltungshandeln und die Ansprüche gegenüber der Verwaltung. Der besondere Teil umfasst zahlreiche einzelne Bereiche wie beispielsweise das Baurecht, das Beamtenrecht, das Kommunalrecht oder das Polizei- und Ordnungs-recht.

Newsbeiträge zum Thema „Verwaltungsrecht“

Verwaltungsrecht

Das Verwaltungsrecht in Schleswig-Holstein gehört zum sogenannten “Öffentlichen Recht”. Es regelt also zum Beispiel die Rechtsbeziehung zwischen dem Staat und seinen Bürgern. Es lässt sich vorrangig in einen allgemeinen und einen besonderen Teil untergliedern. Der Staat, in den allermeisten Fällen die Verwaltung eines Landes oder einer Kommune, ist dabei natürlich [...]

14. März 2013|Verwaltungsrecht|
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