Jagdrecht2021-06-22T12:35:25+02:00

Jagdrecht

Das Jagdrecht in Deutschland ist beeinflusst von Bundesgesetzen, Ländergesetzen und europäischen Normen. Somit kann es eine unterschiedlich starke Ausprägung einzelner Gesetze auch in Schleswig-Holstein geben. Unser Anwalt für Jagdrecht aus Lübeck, Thomas Gohlke, kann Sie daher auf Basis der aktuellen Rechtssprechung mit Fokus auf das Schleswig-Holsteinische Jagdrecht, das Bundes- und das Europarecht beraten. 

Die oberste Forst- und Jagdbehörde in Schleswig-Holstein ist das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume. Es überwacht, koordiniert und plant die Aufgaben der rund 18.000 Jägerinnen und Jäger im Land. Die einzelnen Reviere der Jäger sollen das ökologische Gleichgewicht wiederherstellen, schützen und bewahren. Doch wo viele Regularien notwendig sind, treten leider auch Schwierigkeiten und Probleme auf.

Die naturnahe Jagd in Schleswig-Holstein als Zankapfel

Was sich nach Jäger-Romantik anhört, ist in Wahrheit oftmals harte, ehrenamtliche Arbeit. Jägerinnen und Jäger sind in der Regel ihrer Region verbunden und dort seit jeher zu Hause. Viele wissen daher, was gut für “ihrer” Region ist. Leider steht dies oft im Widerspruch zur Regulierung durch die Behörden. Streitfälle über Theorie und Praxis landen daher vermehrt vor Gericht. Wenn Sie als Jägerin oder als Jäger daher einem Konflikt mit der Jagdbehörde gegenüberstehen – zögern Sie nicht unseren Anwalt für Jagdrecht aus Lübeck hinzuzuziehen.

Wann ein Jäger jagen darf

Auch eine fertig ausgebildete Jägerin oder ein fertiger Jäger darf in Deutschland und damit auch in Schleswig-Holstein nicht “einfach so” jagen. Sie haben lediglich die Berechtigung zur Jagd und müssen sich dann noch durch einige behördliche Hürden kämpfen. Ein Jagdschein wird demnach nur dem Jäger ausgestellt, der neben der bestandenen Jagdprüfung die Zuverlässigkeit im Umgang mit Waffen bescheinigt wird, eine jagdbedingte Haftpflichtversicherung vorweisen kann und mindestens 16 bzw. 18 Jahre alt ist. Darüberhinaus gelten die jeweiligen Gebühren und Bestimmungen der Landkreise.

Wo ein Jäger jagen darf

Grundsätzlich können Großgrundbesitzer auf Ihrem Land unter Auflagen und als Inhaber eines Jagdscheins selber jagen. Es ist aber auch der Anschluss an eine örtliche Jagdgenossenschaft möglich, die dann die Jagd koordiniert und ggf. weiter verpachtet.

Der Umgang mit dem Jagdgewehr

Als Jägerin oder Jäger sind Sie zu einem besonders sorgsamen Umgang mit Ihrer Jagdwaffe verpflichtet. Ihnen wird die waffenrechtliche Zuverlässigkeit zuerkannt. Der vorgeschriebene Transport, die fachgerechte Lagerung und der vorgesehene Einsatz von (Jagd-) Waffen und (Jagd-) Munition muss durch Sie zu jeder Zeit gewährleistet sein. Sollten Sie dagegen verstoßen, kann der Entzug der Waffenbesitzkarte und des Jagdscheins erfolgen.

Dies gilt auch, wenn Sie für die Begehung einer Straftat verurteilt werden, die mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet wird. Lassen Sie sich daher von unserem Rechtsanwalt für Jagdrecht in Lübeck vertreten, wenn Sie, auch außerhalb Ihrer Jagdausübung mit dem Gesetz in Konflikt geraten.

Newsbeiträge zum Thema „Jagdrecht“

Ihr Anwalt für Jagdrecht in Lübeck

Das Jagdrecht in Deutschland ist beeinflusst von Bundesgesetzen, Ländergesetzen und europäischen Normen. Somit kann es eine unterschiedlich starke Ausprägung einzelner Gesetze auch in Schleswig-Holstein geben. Unser Anwalt für Jagdrecht aus Lübeck, Thomas Gohlke, kann Sie daher auf Basis der aktuellen Rechtssprechung mit Fokus auf das Schleswig-Holsteinische Jagdrecht, das Bundes- und [...]

6. September 2013|Jagdrecht|

Thomas Gohlke: Ihr Anwalt für Jagdrecht in und um Lübeck

Kontaktieren Sie mich in allen Fragen zu den Themen

  • Landes-, Bundes- und Europa-Jagdrecht
  • Konflikt mit der Jagdbehörde
  • Jagdschein und -prüfung
  • Waffenbesitzkarte

Schneller geht es per Telefon:
Sekretariat: Sekretariat Tanja Prange, Telefon: 0451 / 38 444 – 35

Nach oben