Das Rechtsgebiet des Schadenersatzrechts regelt in der Bundesrepublik Deutschland den Ausgleich eines erlittenen Schadens. Voraussetzung jeder Haftpflicht für einen Schaden ist neben dem nachzuweisenden Schaden auch die Pflicht zur Haftung des vermeintlichen Schädigers. Mit anderen Worten: Ihr Anwalt für Schadenersatzrecht in Lübeck prüft, ob Sie Anspruch auf einen Schadenersatz haben, oder ob Sie verpflichtet sind, Schadenersatz zu leisten.  

Welche Arten von Schadenersatz gibt es?

Im Grundgedanke regelt das Schadensrecht den Ausgleich eines erlittenen Nachteils – wem ein Schaden zugefügt wurde, der soll diesen durch den Schädiger ersetzt bekommen. Das Gesetz unterscheidet in erster Linie zwischen vertraglichen und sogenannten deliktischen Schadensersatzansprüchen. Wer vertragliche Pflichten verletzt, wer beispielsweise bei Abschluss eines Vertrages falsch berät oder eine vertraglich geschuldete Leistung nicht oder lediglich mangelhaft erbringt, der soll seinem Vertragspartner den daraus resultierenden Schaden ersetzen. Eine deliktische Schadensersatzpflicht entsteht auch ohne Vertrag dann, wenn vorsätzlich oder fahrlässig fremde Rechtspositionen (Leben, Körper, Gesundheit, Freiheit, Eigentum etc..) verletzt werden.

Ausgleichspflichtig sind nicht nur materielle, sondern auch immaterielle Schäden (z.B. ein Ausgleich für erlittene Schmerzen = Schmerzensgeld). Schadensausgleich kann es auch für zukünftige Gewinnerwartungen geben, die durch das Schädigende Ereignis nicht realisiert werden können. Allerdings reichen unsichere Gewinnprognosen hier nicht aus. Ersatzfähig sind nur solche Gewinnerwartungen, bei denen die Gewinnerwartung bereits relativ konkret ist. Voraussetzung ist daher regelmäßig eine nachweisbare Auftragslage. Aktuell wird häufig von Künstlern Schadensersatz für eine Urheberrechtsverletzung wegen illegaler Downloads von Musikstücken oder Filmen gefordert.

Lassen Sie sich durch solche Forderungen, die regelmäßig mit langen Anwaltsschreiben vorgetragen werden, nicht beeindrucken. Wir empfehlen in solchen Fällen grundsätzlich einen Rechtsanwalt mit der Forderungsabwehr zu beauftragen.

Regelmäßig sind die Forderungen unberechtigt und/oder überzogen.

Auch im Übrigen sind Schadensersatzforderungen – teilweise entgegen relativ verbreiteter Fehlinformationen – bei weitem nicht immer berechtigt. So haften Eltern z.B. nicht ohne weiteres für Ihre Kinder.Lediglich wenn eine bestehende Aufsichtspflicht schuldhaft verletzt wurde, kommt eine Haftung in Frage. Im Streitfall stehen wir Ihnen gerne mit Rat und Tat zu Seite.  

Landet jeder entstandene Schaden als Fall vor Gericht?

Wenn Ihnen eine dritte Person versehentlich einen materiellen Schaden zugefügt hat, lässt sich diese Art der Schäden recht einfach über die Haftpflichtversicherung regeln. Typische Beispiele dafür sind das verschüttete Glas Rotwein auf dem Teppich oder das Herunterwerfen einer Vase. Was sich aber nach Alltag anhört, kann im schlimmsten Fall vor Gericht landen. Denn nicht jeder Mensch ist Haftpflichtversichert. Das bedeutet, er haftet dann mit seinem Privatvermögen für den Schaden. Sollte er das nicht können oder die Zahlung schlichtweg verweigern, ist ein Gerichtsstreit teilweise unausweichlich.

Lassen Sie sich in einer solchen Situation unbedingt von einem kundigen Rechtsanwalt beraten. Unsere Anwälte für Schadenersatzrecht aus Lübeck nehmen sich Ihrer Sache gerne an.   

Bei körperlichem Schaden haben Sie Anspruch auf Schmerzensgeld

Wenn Sie durch einen unverschuldeten Unfall einen körperlichen Schaden erlitten haben, sollen mit dem Schmerzensgeld des Schädigers Ihre finanziellen Einbußen aufgefangen und Ihr erlittener körperlicher wie seelischer Schaden ausgeglichen werden. In entsprechend schweren Fällen kann der Schadensersatz auch auf zukünftige und dauerhafte Zahlungen, etwa in Form einer Schmerzensgeldrente, umfassen. Lassen Sie Ihre möglichen Ansprüche daher in jedem Fall durch unsere Anwälte für Schadenersatzrecht in der Lübecker Kanzlei prüfen.  

Der erste Schritt ist immer der zum Rechtsanwalt für Schadenersatzrecht in Lübeck

Versicherungen versuchen natürlich, den Schaden ihrer Kunden und damit ihre Kosten gering zu rechnen. Daher empfehlen wir Ihnen, sich im Schadensfall umgehend mit uns in Verbindung zu setzen. Wir klären Ihren Anspruch oder Ihrer Verpflichtung zum Ausgleich des entstandenen Schadens und übernehmen auch die Korrespondenz mit den Versicherungen, Sachverständigen und gegnerischen Anwälten.