Ihr Anwalt für Kaufrecht in Lübeck

Gekauft und verkauft wird in Deutschland rund um die Uhr. Auch Sie haben schon unzählige Male als Kunde einen Kaufvertrag geschlossen – vielleicht das letzte Mal beim Bäcker, im Supermarkt, an der Tankstelle oder im Internet. Doch nicht immer ist ein (Ein-) Kauf eine unkomplizierte Sache. Was, wenn die gekaufte Ware fehlerhaft ist? Oder eine Bestellung gar nicht erst geliefert wurde? In solchen Fällen ist es notwendig, dem Verkäufer eine Frist zur Nacherfüllung zu setzen, bevor man vom Kaufvertrag zurücktreten, den Kaufpreis Mindern oder/und Schadensersatz verlangen kann. Auch Händler haben mit Problemen zu kämpfen, wenn zum Beispiel die Kundschaft nicht wie vereinbart die Ware bezahlt. Konsultieren Sie direkt Ihren Anwalt für Kaufrecht in Lübeck, wenn Sie mit mit solchen Schwierigkeiten konfrontiert werden. Wir setzen Ihre Ansprüche zügig durch.

Muss ein Kaufvertrag immer schriftlich sein?

Im Grunde benötigen Sie für einen rechtsgültigen Kaufvertrag drei Faktoren: Es muss eine bestimmte Ware geben, die verkauft werden soll. Dies kann eine bewegliche Sache (ein Fernseher), eine unbewegliche Sache (eine Immobilie) oder ein Tier sein. Dazu muss es einen Verkäufer geben, der diese Ware einem Käufer bereit ist zu übertragen (die Vertragsparteien müssen also feststehen). Letztlich müssen sich die Parteien über den zu zahlenden Kaufpreis einig sein. Ein Kaufvertrag kann in den allermeisten Fällen mündlich geschlossen werden. Ansonsten würde unser Alltag unverhältnismäßig verkompliziert werden – denn wer möchte schon jeden Morgen beim Bäcker einen Kaufvertrag über eine Tüte Brötchen ausfüllen und unterschreiben.

Für den Verkauf einer Immobilie hingegen sieht der Gesetzgeber in jedem Fall einen schriftlich ausformulierten und notariell beglaubigten Kaufvertrag vor. Unser Notar Felix Untermann wird Sie dahingehend gerne beraten.

Habe ich als Käufer ein Widerrufsrecht, ein Rücktrittesrecht oder ein Rückgabe- oder Umtauschrecht?

Es gilt in Deutschland nach wie vor der Grundsatz, dass Verträge verbindlich sind. Das bedeutet, dass ohne weiteres bei einem Ladenkauf ein Widerrufs- oder Rücktrtittsrecht nicht besteht. Allerdings räumen viele Firmen Ihren Kunden freiwillig ein unterschiedlich befristetes Umtauschrecht oder auch ein Rücktrittsrecht ein. Im Zweifel empfiehlt es sich, sich bei dem Verkäufer diesbezüglich vor dem Kauf zu erkundigen. Eine Ausnahme von dem Grundsatz, dass Verträge unwiderruflich verbindlich geschlossen werden gilt bei sogenannten Haustürgeschäften und Fernabsatzverträgen. In diesen Fällen steht dem Käufer ein befristetes Widerrufsrecht zu.

Das Überrumpeln in der Fußgängerzone – was genau ist ein Haustürgeschäft?

In der Fußgängerzone, an der Bushaltestelle oder an der eigenen Wohnungstür – überall werden überraschten Personen Waren oder Dienstleistungen feilgeboten. Leider schließen die Verbraucher in dieser Situation immer wieder Verträge, die sie schon wenige Minuten später wieder bereuen. Nun gilt im deutschen Kaufrecht der besagte Grundsatz: Ein rechtsgültiger Kaufvertrag kann einseitig nicht einfach wieder zurückgenommen werden. Eine Ausnahme bieten aber die sogenannten “Haustürgeschäfte”: Wenn Sie also vorschnell und unüberlegt eine Mitgliedschaft oder ein Produkt in der oben beschriebenen oder einer vergleichbaren Situation erworben haben, können Sie in den meisten Fällen innerhalb einer gesetzlich vorgeschriebenen Frist vom (Kauf-) vertrag zurücktreten. Die Widerrufsfrist beginnt dabei erst zu laufen, wenn Ihnen eine deutlich gestaltete Belehrung über Ihr Widerrufsrecht in Textform mitgeteilt wird und selbst dann nicht vor Erhalt der Kaufsache. Wenden Sie sich an unserer Kanzlei, als Rechstanwälte für Kaufrecht kennen wir uns mit deutschem Vertragsrecht bestens aus!

Und was ist ein Fernabsatzgeschäft?

Ein Widerrufsrecht steht dem Verbraucher auch dann zu, wenn der (Kauf)vertrag ausschließlich unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln, also ohne persönlichen Kontakt am Telefon, per Fax oder über das Internet zustandegekommen ist. Auch in diesen Fällen beginnt die Widerrufsfrist erst dann zu laufen, wenn dem Verbraucher eine Belehrung über sein Widerrufsrecht in Textform zugegangen ist. Auf diese Weise soll gewährleistet werden, dass Sie als Kunde nicht  durch versehentliche Klicks oder Aussagen an Verträge gebunden werden, ohne den Vertragsschluss überhaupt bemerkt zu haben.

Der Online-Handel boomt – und mit ihm die Probleme

Wahrscheinlich haben Sie auch bereits viele Male in einem Geschäft im Internet eingekauft. In der Regel funktioniert dies auch ohne Probleme für alle Beteiligten, doch manchmal kommt statt der bestellten Ware der Ärger mit dem Händler ins Haus. Eine Lieferung bleibt aus, oder die Ware entspricht nicht den Erwartungen. Vielleicht ist auch eine Bestellung deutlich teurer ausgefallen als zunächst angekündigt. Als Verbraucher steht Ihnen in diesen Situationen das bereits angesprochene Widerrufsrecht zu. Ärgerlich ist es jedoch, wenn Sie bereits gezahlt haben und sich der Verkäufer nicht rührt. Lassen Sie sich bei der Rückabwicklung und der damit verbundene Rückzahlung der Kaufsumme durch den Online-Shop nicht hinhalten oder gar hinters Licht führen! Mit einem Anwalt für Kaufrecht aus Lübeck an Ihrer Seite kommen Sie auch im Internet zu Ihrem Recht.