Wann kann und wann sollte ein Scheidungsantrag gestellt werden?

Die Frage ob und ggf. wann ein Scheidungsentschluss gefasst wird, ist regelmäßig von emotionalen Erwägungen geprägt, die einer rechtlichen Beurteilung nicht bedürfen. Eine Scheidung hat jedoch auch finanzielle Folgen. Hier kann es sich durchaus auswirken, ob ein Scheidungsantrag möglichst früh oder möglichst spät gestellt wird.

Übrigens: Unter gewissen Voraussetzungen kann deutschlandweit eine Scheidung günstig online eingeleitet werden. Mehr dazu erfahren Sie auch am Ende dieses Textes.

Zunächst einmal ist in aller Regel das sogenannte Trennungsjahr abzuwarten. Abgesehen von Härtefällen verlangt der Gesetzgeber als Voraussetzung für eine Scheidung, dass die Ehegatten vor der Scheidung bereits ein Jahr getrennt leben. Durch das Trennungsjahr soll sichergestellt werden, dass der Entschluss zur Scheidung nicht unüberlegt gefällt wird. Allerdings reicht ein getrenntes Leben in einer gemeinsamen Wohung aus. Auch billigt es die Rechtssprechung im Hinblick auf die zu erwartende Verfahrensdauer, dass ein Scheidungsantrag bereits bis zu drei Monate vor Ablauf des Trennungsjahres gestellt wird.

Das Trennungsjahr bei einer Scheidung

Sollte unmittelbar nach Ablauf des Trennungsjahres ein Rechtsanwalt für Familienrecht mit der Stellung des Scheidungsantrages beauftragt werden oder ist es wegen des Ehegattensplittings steuerlich nicht günstiger, einfach weiter verheiratet zu bleiben?
Diese Frage stellt sich einigen Ehepaaren. Die Antwort lautet wie so oft: Es kommt darauf an. Betrachtet man die Ehegatten gemeinsam als Paar, kann die Ehe durch den steuerlichen Vorteil, den das Ehegattensplitting mit sich bringen kann, finanziell von Vorteil sein, auch wenn die Ehe nur noch „auf dem Papier“ besteht. Vor allem bei stark differierenden Einkommen, wenn z.B. ein Ehepartner arbeitet, während der andere beispielsweise wegen einer notwendigen Kinderbetreuung nicht arbeiten kann, wirkt sich das Ehegattensplitting vorteilhaft für das Ehepaar aus.

Das Ehegattensplitting

Die Ehe hat jedoch über das Ehegattensplitting hinaus weitere folgen. Sofern kein Ehevertrag geschlossen wurde, greift der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet, dass der Zugewinn beider Ehegatten, der während der Ehezeit erwirtschaftet wird, im Falle einer Scheidung geteilt wird. Jeder Ehepartner kann dann die Hälfte des Vermögens fordern, welches der jeweils andere in der Zeit der Ehe hinzugewonnen hat.Diesen Anspruch nennt man Zugewinnausgleichsanspruch. Das bedeutet für einkommensstarke Personen, dass diese möglichst schnell einen Rechtsanwalt mit der Stellung eines Scheidungsantrages beauftragen sollten. Denn sofern nach der Zahlung von Trennungsunterhalt noch Geld angespart wird, werden diese Sparbeträge im Falle einer Scheidung u.U. (auch noch) geteilt.

Stichwort Versorgungsausgleich

Eine ähnliche Folge bringt das Instrument des Versorgungsausgleiches mit sich. Der Versorgnungsausgleich wir abgesehen von einigen Ausnahmen bei einer Scheidung automatisch vom Gericht durchgeführt. Das bedeutet, dass die während der Ehezeit angesparten Altersvorsorgeanwartschaften (Rentenanwartschaften, betriebliche Altersversorgnungen und ähnliches) bei der Scheidung jeweils geteilt werden.

Der Ehemann erhält die Hälfte der von der Frau angesparten Anwartschaften gutgeschrieben und die Frau erhält die Hälfte der in der Ehezeit angesparten Versorgnungsanwartschaften des Ehemannes. Da die einkommensstärkere Person regelmäßig auch mehr Geld in die Altersversorgung investiert, wird diese Person im Falle einer Scheidung höhere Versorgungsanwartschaften abgeben müssen, als sie erhält.

Je länger die Ehe dauert, desto mehr wird die Person mit den höheren Altersvorsorgeaufwendungen im Saldo verlieren. Zwar gibt es eine Härtefallregelung, die bei allzu langer Trennungszeit eingreifen kann. Es bleibt jedoch das Risiko, dass das zuständige Familiengericht einen Härtefall nicht anerkennt und auch sämtliche Versorgungsanwartschaften der Trennungszeit teilt.

Zusammengefasst läßt sich somit sagen, dass es für Personen mit einem höheren Einkommen häufig günstig ist, sobald wie möglich einen Scheidungsantrag zu stellen, während der Part mit dem schwächeren Einkommen regelmäßig von einer längeren Ehezeit profitiert und daher rein finanziell betrachtet für diese Person keine Eile geboten ist.

Beratung beim Scheidungsanwalt in Lübeck vereinbaren

Sofern die Ehe gescheitert ist, empfehlen wir grundsätzlich, einen Fachanwalt für Familienrecht oder einen Rechtsanwalt mit dem Schwerpunkt Familienrecht aufzusuchen. Die aufgezeigte pauschale Beurteilung kann eine Einzelfallbetrachtung nicht ersetzten. Für eine individuelle Bewertung und Vorgehensweise stehen Ihnen unser Fachanwalt für Familienrecht Dieter Untermann sowie unser Fachanwalt für Familienrecht Felix Untermann gerne zur Verfügung.

Die einvernehmliche und einfachere Scheidung

Oftmals ergibt sich aber auch die Möglichkeit, eine schnelle, einvernehmliche und kostengünstigere Scheidung zu vollziehen.
Im Grunde sollten beide Partner sich in allen Dingen einig sein, dann genügt ein gemeinsamer Anwalt für die einvernehmliche Scheidung, die Sie über unsere eigens dafür eingerichtete Unterseite deutschlandweit in die Wege leiten können.
Informieren Sie sich dort z.B. über folgende Themen:

  • Die Voraussetzungen einer einvernehmlichen Scheidung
  • Die zu erwartenden Kosten einer einvernehmlichen Scheidung
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Auf dieser Unterseite finden Sie außerdem weitere wichtige und hilfreiche Informationen zum Thema einvernehmlichen Scheidung, die Sie deutschlandweit über uns online / per Post eingeleitet werden kann.