Wer sich als Lübecker Mieter mit nicht selbst verursachten Mängeln an der Mietwohnung konfrontiert sieht, darf über die sofortige Mietminderung einen Teil der Miete einbehalten – und zwar solange, bis der Mangel durch den Vermieter sachgemäß behoben wurde. Mieter haben auch Verpflichtungen, wenn es um die Feststellung und die Beseitigung eines Mangels an der Wohnung geht: Sie müssen Ihren Vermieter (oder die  Hausverwaltung) umgehend in Kenntnis setzen, wenn Sie Mängel in der Wohnung feststellen. Schließlich soll der Vermieter die baldige Gelegenheit haben, den Mangel zu beseitigen, denn er hat einen berechtigtes Interesse daran, dass es an seinem Eigentum durch auftretende Mängel nicht zu Folgeschäden kommt.

Warum den Mangel alsbald anzeigen und beseitigen lassen?

Vor Gericht dürften die Chancen gering ausfallen, wenn Sie die Miete zwar mindern, aber dem Vermieter keine Gelegenheit einräumen, den Mangel zu beheben: Eine Mietminderung soll schließlich die verringerte Wohnqualität ausgleichen, der der Mieter aufgrund eines Mangels ausgesetzt ist. Die Minderung ist nicht dazu da, um dem Mieter im Rahmen des Mietverhältnisses einen vermögenswerten Vorteil zu verschaffen.

Ab wann darf die Miete gemindert werden?

Als Mieter der Wohnung haben Sie das Recht, mit dem Auftreten bzw. der Kenntnisnahme des Mangels und der Anzeige des Mangels die Miete zu mindern. Eine Anzeige des Mangels ist dann nicht erforderlich, wenn der Vermieter den Mangel ohnehin kennt. Allerdings darf es sich bei dem Mangel nicht um eine Lappalie handeln, wie etwa das Auswechseln einer Glühbirne oder das Abtupfen kleiner Schimmelflecken im Badezimmer. Aber: Haben Sie einen großen Schimmelfleck im Bad, der sich mit einfachen Mitteln nicht beseitigen lässt und dessen Ursache nicht auf ein Fehlverhalten Ihrerseits zurückzuführen ist, haben Sie gute Chancen, die Miete berechtigterweise zu mindern.

Um wieviel Geld darf man die Miete mindern?

Die Höhe einer Mietminderung ist abhängig von der Art und der Schwere des Mangels. Ist der Mangel nicht so gering, dass er vernachlässigt werden kann, kann von der Warmmiete gemindert werden. Gerne ermitteln wird die Höhe Ihrer Mietminderung in unserer Kanzlei.

Die Beratung durch einen Anwalt für Mietrecht in Lübeck

Weil insbesondere Mietminderungen ein stetiger Zankapfel zwischen Mietern und Vermietern sind, empfehlen wir Ihnen, sich rechtzeitig hierzu anwaltlichen Rat einzuholen. Die Durchsetzung des eigenen Rechts scheitert nicht selten daran, dass das Geschehen nachträglich nicht mehr bewiesen werden kann. Dies gilt im Besonderen dann, wenn der Mieter bereits aus der Wohnung ausgezogen ist und sich möglicherweise schon eine neuer Mieter hierin befindet.

Weitere Informationen zum Thema „Mietminderung in Lübeck“

Lesen Sie hier Teil 1 und Teil 3 der Artikelserie zum Mietrecht in Lübeck – Thema Mietminderung.