Gut, wenn Sie eine Versicherung haben. Doch was, wenn etwa die Hausratversicherung im Schadenfall nicht zahlt? Oder wenn Sie einen Schaden gegenüber Dritten verursachen, und Ihre Haftpflichtversicherung die Zahlung nicht freigibt?
Hier entscheiden oftmals wenige Wochen über Ihr finanzielles Schicksal. Wenn Sie bei der Abwicklung einer Versicherungsleistung Schwierigkeiten mit Ihrer Versicherung bekommen, zögern Sie nicht, einen Rechtsanwalt für Versicherungsrecht hinzuzuziehen.

Wie gut kennen Sie Ihre Versicherungen?

Im Grunde sind alle Personen- und Vermögensschäden versicherbar.  Zu den wichtigsten Versicherungen zählen zweifelsohne die Krankenversicherung und die private Haftpflichtversicherung. Doch leider sind Versicherungsnehmer oftmals mit dem sogenannten Kleingedruckten der Verträge überfordert. Mit anderen Worten: Viele Menschen wissen gar nicht, was genau sie eigentlich unterschreiben. Dabei ist eine Versicherung für den Einzelnen existenziell: Lassen Sie daher im Zweifel Ihre Unterlagen durch einen Anwalt für Versicherungsrecht prüfen. Damit Sie im Fall der Fälle auch wirklich versichert sind.

Wenn die Versicherung nicht bezahlen will

Natürlich hat die Versicherung ein Interesse daran, einen vermeintlichen oder tatsächlichen Schaden nicht zu regulieren. Es gibt Versicherungen, die dann versuchen, die Regulierungen des Schadens künstlich in die Länge zu ziehen.

Zahlt Ihre Versicherung nicht?

Warten Sie daher nicht auf ein Einsehen Ihrer Versicherung, sondern ziehen Sie schnellstmöglich einen Rechtsanwalt für Versicherungsrecht in Lübeck hinzu. Wir von der Kanzlei Untermann und Kollegen prüfen Ihren Anspruch auf Herz und Nieren. Falls bei der Versicherung keine verkürzte Regulierung zu erwirken ist, gehen wir für Sie auch vor Gericht.

Die Versicherung kündigt den Vertrag – was ist zu tun?

Grundsätzlich müssen sich Ihre Versicherung und Sie als Vertragspartner an den geschlossenen Vertrag halten. Doch kann der Vertrag nicht nur durch die Versicherung außerordentlich gekündigt werden. Auch Sie haben die Möglichkeit, abseits von Laufzeiten oder Perioden die Vereinbarung aufzuheben. Ein Grund könnte das nachhaltig gestörte Vertrauensverhältnis zu Ihrer Versicherung sein.

Falls Sie es wünschen, loten unsere Anwälte für Versicherungsrecht in Lübeck Ihre Chancen dahingehend für Sie aus. Falls Sie hingegen von einer einseitigen Kündigung betroffen sind, werden wir die passenden rechtlichen Schritte zur Rücknahme der Kündigung einleiten.